Ambulante Beratung

versteht sich als niedrigschwelliges Hilfsangebot für Haftentlassene, die ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Bradenburg haben bzw. aufbauen wollen. Das Ziel des Projektes ist es, den Haftentlassenen durch persönliche Betreuung zu befähigen, seine sozialen Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden und ihn in seinem Bemühen zu unterstützen, sich ein straffreies Leben aufzubauen.


Die Hauptaufgabe besteht darin, die Wiedereingliederung von Haftentlassenen zu unterstützen und zu begleiten. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Hilfe zur Überwindung von Schwierigkeiten im Lebensalltag bis hin zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung.
Dabei sind u. a. folgende Schwerpunktaufgaben zu benennen:

  • Allgemeine Lebensberatung und -hilfe, Annahme akuter Probleme und Nöte,
  • Hilfe bei der Beschaffung von Wohnraum bzw. Wohnraumerhaltung,

  • Hilfe zur Sicherstellung der materiellen Existenz,

  • Hilfe zum Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte,

  • Hilfe zur Freizeitgestaltung,

  • Hilfe zur beruflichen Integration und Reintegration,

  • Hilfe bei der Arbeitsvermittlung in Kooperation mit dem Projekt „HSI“,

  • Hilfe in Form von Gesprächen zur psychosozialen Entlastung,

  • Beratung zu Suchtproblemen und Schuldenangelegenheiten, ggf. Vermittlung zu Fachberatungsstellen.

Die Mitarbeiter wissen, dass ihre Hilfen nur dort auf Dauer wirken, wo sie von den Betroffenen als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden und angenommen werden. Die Anlauf- und Beratungsstelle erlaubt es, situationsbezogen zu reagieren, sie kann je nach Bedarf aufsuchend, nachgehend oder reagierende Hilfe sein. Die Beratung erfolgt in Form von Einzelfallhilfe und kann je nach Bedarf 6 bis 18 Monate in Anspruch genommen werden.

 

Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung gem. § 75 Abs. 3 SGB XII mit der Stadt Brandenburg über ambulante Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist eine Kostenübernahmeerklärung des zuständigen örtlichen Sozialhilfeträgers, in dessen Einzugsbereich der Antragsteller vor seiner Inhaftierung wohnhaft war.

 

Bei Interesse an diesem Hilfsangebot und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Frau Cornelia Laake

Tel: 0 33 81/ 79 67 82

E-Mail: